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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel

Kontakt

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Fax

+49 611 32761 - 8532

Goethestraße 41 + 43
(Fachgerichtszentrum)
34119 Kassel

DE-Mail: VGH-Kassel@egvp.de-mail.de

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise

Bei kurzfristigem Eilrechtsschutz wird um Vorankündigung während der Sprechzeiten gebeten!

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen.

Im Mahnverfahren ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.
Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.

Wenn Sie sich in Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung an uns wenden wollen, können Sie das über folgende Adresse tun: verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Viele Entscheidungen sind über die LandesrechtsprechungsdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Kassel bei uns angefordert werden.

Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.

Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.

Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Übermittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben(Nr. 7der Anlage zum Hessischen Justizkostengesetz).
Für Medienvertreter und für Behörden im Wege der Amtshilfe erfolgt die Übersendung von Entscheidungen kostenfrei.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof
z.H. Frau Sandra Fräsdorf
Goethestraße 41-43
34119 Kassel
Telefon: +49 561 50669 - 5026
Telefax: +49 611 32761 - 8532
E-Mail: entscheidungen@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können gem. § 29 Abs. 3 Nr. 3 JAG ihre dreimonatige Wahlstation bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ableisten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte spätestens drei Monate vor Stationsbeginn bei:

Richterin am Hess. VGH Reiße
Telefon: +49 561 50669 - 4034
E-Mail: verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Presse

Die Verteilung der richterlichen Geschäfte auf die Senate sowie die Zuständigkeit der Serviceteams für die einzelnen Senate entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsverteilungsplan.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

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Richter am Hess. VGH Georg Otto

Geschäftsstelle
Telefon: +49 561 50669 - 1039
Telefax: +49 611 32761 - 8532

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen.

Er ist als 2. Instanz vor allem für die Rechtsmittel (Berufungen, Beschwerden, Anträge auf Zulassung der Berufung u.a.) gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der fünf hessischen Verwaltungsgerichte zuständig. Erstinstanzlich ist er zuständig für Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit von landesrechtlichen Rechtsverordnungen, Bebauungsplänen u.ä. sowie für Streitigkeiten über Großvorhaben wie Flughäfen, Bundesfernstraßen, Atomkraftwerke u.ä.

Derzeit sind die Richterinnen und Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in 10 allgemeinen Senaten und mehreren Sonderspruchkörpern tätig.

Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter sowie die in der Gerichtsverwaltung tätigen Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.